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In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Bis auf ganz wenige Ausnahmen muss jeder mit einem Wohnsitz in Deutschland hier auch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben – somit auch Studierende. Für die Jüngeren von ihnen gibt es eine ganz einfache Lösung. Grundsätzlich können jedoch alle mit Studienbeginn ihre Krankenversicherung, gesetzlich oder privat, frei wählen. Aber Achtung: Die Entscheidung wirkt oft auch über die Studienzeit hinaus.
Junge Menschen, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium in klassischen und außergewöhnlichen Studiengängen entscheiden, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung beziehungsweise die Krankenversicherung der Eltern versichert bleiben. Das ist die unkomplizierteste und günstigste Lösung. Deine Eltern zahlen wie gewohnt ihre Krankenkassenbeiträge. Für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Älter als 25 oder vielleicht vor dem Studium bereits gearbeitet? Dann hast du wahrscheinlich schon eine gesetzliche Krankenversicherung. In der kannst du einfach bleiben, solltest aber in jedem Fall die Höhe der Zusatzbeiträge oder -leistungen verschiedener Kassen vergleichen. Mit Studienbeginn hast du ebenso die Option, in eine studentenfreundliche PKV (Private Krankenversicherung mit besonderem Studententarif) zu wechseln. Mit einem überschaubaren jährlichen Selbstbehalt sind die Beiträge sogar günstiger als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und gleichzeitig gibt es viel mehr Leistungen. In Zeiten, wo die GKV viele Gesundheitsleistungen eingeschränkt hat, ergibt das ein klares Plus bei der Arzt- oder Krankenhausversorgung.
Konkret bedeutet das: Du musst nicht so lange auf einen Termin bei Ärzten warten wie gesetzlich Versicherte. Kommst du einmal ins Krankenhaus, hast du in jedem Fall ein Zweibettzimmer sicher und muss nicht im Mehrbettzimmer liegen. Dazu erhältst du bessere Leistungen bei Zahnbehandlungen oder höhere Zuschüsse für Zahnersatz. Hier kann sich je nach Fall ein Vorteil von mehreren Hundert Euro bei einer einzigen Behandlung ergeben. Solche Pluspunkte kennst du vielleicht schon, wenn deine Eltern oder ein Elternteil privat versichert sind. In diesem Fall kannst du auch im Studium bis zum 25. Lebensjahr bei ihnen privat versichert bleiben und dich anschließend weiter selbst privat versichern. Nach dem Studium gelten jedoch zwei Besonderheiten:
musst du zunächst weiter in der PKV bleiben. Dies gilt auch, wenn du dabei wenig verdienst oder lediglich Arbeitslosengeld II bekommst. In diesem Fall der Arbeitslosigkeit kannst du aber immerhin einen Zuschuss zu deinen PKV-Beiträgen erhalten.
Eventuell verdienst du dir Geld für das Studium und den Lebensunterhalt mit einem lukrativen Studentenjob dazu, um unabhängiger von den Eltern zu sein oder diese zu entlasten. Dann musst du ab September 2022 unbedingt auf diese Grenze achten: 520 Euro. Verdienst du mehr pro Monat, werden Sozialabgaben fällig und du kannst nicht mehr in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben. Bekommst du Bafög, wird jeder Euro mehr auf die Leistung angerechnet. Eine Alternative bei höherem Verdienst kann ein Vertrag als Werksstudentin oder -student sein: Hier darfst du im Semester bis zu 20 Stunden wöchentlich und in den Semesterferien unbegrenzt arbeiten. Du brauchst zwar genauso eine eigene Krankenversicherung, erwirbst aber erste wertvolle Rentenansprüche über die Anrechnung von Rentenpunkten aus Schul- und Studienzeiten hinaus.
Tipp zum Schluss: Besprich dich vor einer Entscheidung am besten mit deinen Eltern oder auch einem Versicherungsberater, damit du die optimale Versicherungsentscheidung treffen kannst.