Operatoren für die Abiturprüfung
In den Klausuraufgaben – und auch auf unserer Lernplattform – werdet ihr auf eine Reihe von Begriffen stoßen, die euch auf den ersten Blick sehr vertraut erscheinen. Im Kontext der Abiturprüfungen haben sie aber ganz spezielle Bedeutungen, die von ihrer Nutzung in der Alltagssprache abweichen können. Dies sind die sogenannten Operatoren.
Da ihr die Abituraufgaben nur dann erfolgreich lösen könnt, wenn ihr versteht, was von euch verlangt wird, macht es Sinn, sich diese Operatoren einmal näher anzuschauen. Glücklicherweise ist das Schulministerium NRW so freundlich, auf seiner Homepage eine Übersicht der Operatoren bereitzustellen und sie aufzuschlüsseln. Prägt euch die Definitionen gut ein, denn wenn ihr wisst, was mit einer speziellen Frage von euch verlangt wird, wisst ihr auch, was nicht von euch verlangt wird – und könnt damit Irrwege in der Argumentation und ein Verfehlen des Themas vermeiden.
erörtern
Eine These oder Problemstellung auf ihren Wert und ihre Stichhaltigkeit hin abwägend prüfen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu entwickeln. Die Erörterung einer historischen Darstellung setzt deren Analyse voraus.
interpretieren
Sinnzusammenhänge aus Quellen erschließen und eine begründete Stellungnahme abgeben, die auf einer Analyse, Erläuterung und Bewertung beruht.
analysieren
Formale Merkmale von Materialien untersuchen und Inhalt und Gedankengang von Materialien (Quellen, Darstellungen) wiedergeben bzw. Bildelemente (Karikaturen, historische Gemälde) beschreiben.
begründen
Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf historischen Beispielen und anderen Belegen gründen.
beschreiben
Merkmale / Aspekte eines Sachverhaltes oder eines Materials detailliert darstellen.
beurteilen
Den Stellenwert historischer Sachverhalte in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen.
bewerten
Wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert.
einordnen
Einen oder mehrere historische Sachverhalte in einen historischen Zusammenhang stellen.
entwickeln
Auf der Grundlage erarbeiteter Ergebnisse zu einer eigenen Deutung gelangen; gewonnene Analyseergebnisse verwerten, um in einem vorgegebenen Textformat (z. B. Rede, Leserbrief, Diskussionsbeitrag) zu einer eigenen Deutung zu gelangen.
erläutern
Historische Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang einordnen und durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen.
herausarbeiten
Aus Materialien bestimmte historische Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen.
nennen
Informationen / Sachverhalte / Merkmale zielgerichtet unkommentiert zusammentragen.
Stellung nehmen
Eine Problemstellung / eine Bewertung / eine Position auf der Grundlage fachlicher Kenntnisse prüfen und nach sorgfältiger Abwägung eine Einschätzung formulieren.
untersuchen
Materialien oder historische Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen.
vergleichen
Auf der Grundlage von Kriterien historische Sachverhalte problembezogen gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze darzustellen.
zusammenfassen
Sachverhalte / Aussagen komprimiert darstellen.
Zitiert nach: Operatorenübersicht, https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=3946, abgerufen am 13.2.2018.