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Was ist überhaupt Buchführung?

Begriffliche Grundlagen

Die Buchführung erfasst Höhe und Veränderungen der Vermögens- und Kapitalteile des Unternehmens sowie alle Arten von Aufwendungen (Werteverbrauch) und Erträgen (Wertezuwachs) für eine bestimmte Rechnungsperiode (z.B. Geschäftsjahr, Quartal, Monat). Sie ist also eine Zeitrechnung.

In diesem Video findest du alles über die Buchführungspflicht:

Die Buchführung dient in erster Linie der Dokumentation (Aufzeichnung) aller Geschäftsfälle, die zu einer Veränderung des Vermögens und des Eigen- und Fremdkapitals des Unternehmens führen. Sie erfasst also primär alle Zahlen, die im Unternehmen aufgrund von Belegen anfallen und zeichnet sie zeitlich sowie sachlich geordnet entsprechend auf. Sie umfasst alle Methoden, welche das gesamte Unternehmensgeschehen mengen- und wertmäßig erfassen (Geld- und Güterströme).
Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) hat die Buchführung Rechenschaft abzulegen über Höhe und Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals sowie den Erfolg des Unternehmens im Geschäftsjahr.

Was sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)?

Die Buchführung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie so beschaffen ist, dass sie einem sachverständigen Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Betriebsprüfer des Finanzamtes) in einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und Lage des Unternehmens vermitteln kann. Da im Handelsgesetzbuch (kurz: HGB) keine konkreten rechtlichen Vorschriften existieren, haben sich durch Wissenschaft und Praxis, die Rechtsprechung sowie Empfehlungen der Wirtschaftsverbände zahlreiche Grundsätze vor allem in handels- und steuerrechtlichen Vorschriften gefunden. Die Aufgabe der GoB ist es, Unternehmenseigner sowie Gläubiger des Unternehmens vor falschen Informationen und Verlusten zu schützen.

In diesem Video findest du alle Infos zu den GoB zusammengefasst:

Wichtige GoB sind:

  • Die Buchung muss klar, wahr und übersichtlich sein
  • Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsfälle (zeitlich, fortlaufend und vollständig)
  • Deutsche Sprache (hier Deutschland)
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen
  • Keine Buchung ohne Beleg